Freiwilliges
Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr im Überblick
Das Freiwillige
Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich
bürgerschaftlich zu engagieren. Wer ein FSJ/FÖJ absolvieren möchte,
muss die Schulpflicht erfüllt haben, unter 27 Jahre alt sein
und in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, höchstens 18
und in Ausnahmefällen 24 Monate) seiner Zeit zur Verfügung stellen.
Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes
einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvieren.
Ein Freiwilligendienst ist ein Bildungsdienst und verbessert die Ausbildungs-
und Erwerbschancen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben wichtige soziale
und personale Kompetenzen, die als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt sehr
gefragt sind. Freiwillige leisten damit einen wertvollen Beitrag für sich und
für die Gesellschaft.
Gesetzliche Neuregelungen
zum 1. Juni 2008
Die Rahmenbedingungen im FSJ/FÖJ sind mit dem
neuen Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
weiter verbessert worden. Zum Beispiel erleichtert die Zusammenführung
von bisher zwei Gesetzen zu nur noch einem eine bessere Orientierung.
Flexiblere Zeitstrukturen ermöglichen eine breitere berufliche
Orientierung und individuellere Anpassungen des Dienstes an persönliche
Lebensplanungen. So sind mehrere mindestens sechsmonatige Dienste
in verschiedenen Einsatzfeldern jetzt ebenso möglich wie die Kombination
von In- und Auslandsdiensten oder - bei Vereinbarung in besonderen
Bedarfsfällen - auch die Ableistung des Dienstes in Drei-Monats-Blöcken.
Wo kann ich ein freiwilliges
Jahr absolvieren?
Wer sich für ein FSJ/FÖJ entschieden hat, dem
stehen vielfältige Einsatzbereiche im In- und Ausland zur Verfügung.
Durch die breite Auswahl findet jeder den Einsatzbereich, der zu
den eigenen Interessen passt.
Das FSJ kann zum Beispiel in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der
Kinder- und Jugendhilfe/Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege
absolviert werden. Auch Mehrgenerationenhäuser, Kinderbetreuung und Schulen,
der Hospizbereich oder die Selbsthilfe bieten spannende Möglichkeiten. Darüber
hinaus erweitern die Bereiche Kultur, Sport und Denkmalpflege das Spektrum an
Einsatzstellen.
Im FÖJ können kann man sich aktiv bei der Landschaftspflege, bei Kartierungsarbeiten,
bei Naturschutzmaßnahmen, aber auch bei Maßnahmen der Umweltbildung und in Forstbehörden
sowie weiteren ökologisch ausgerichteten Tätigkeiten einbringen. Als Einsatzstellen
geeignet sind Forstämter, landwirtschaftlichen Betriebe, Umweltämter, Vogelschutzwarten,
ausgewählte Jugendorganisationen, Umweltschutzverbände sowie viele weitere, welche
die tatkräftige Unterstützung von jungen engagierten Menschen gerne annehmen.
Soziale Absicherung
Alle, die ein FSJ/FÖJ absolvieren, sind gesetzlich
sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-,
Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger und/oder die
Einsatzstelle. Die Zeit des FSJ/FÖJ wird daher auch bei der Altersvorsorge
angerechnet. Außerdem sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
FSJ/FÖJ rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende. Daher besteht
Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und
tariflichen Folgeleistungen.
Während Ihres Einsatzes erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Unterkunft
und Verpflegung werden in der Regel gestellt, können aber auch durch Geldersatzleistung
erstattet werden.
Wie kann ich mich bewerben?
In jedem Bundesland gibt es Anlaufstellen, die
für Interessierte am FSJ/FÖJ zuständig sind. Die entsprechenden
Adressen finden Sie unter "Weitere Informationen". Haben
Sie sich für einen Träger, bei dem Sie das FSJ/FÖJ absolvieren
wollen, entschieden, schicken Sie bitte rechtzeitig Ihre Bewerbung
an den Träger des Freiwilligendienstes los. Da die Bewerbungsfristen
und Vertragsbedingungen nicht in allen Bundesländern und bei jedem
Anbieter gleich sind, klären Sie diese Fragen am Besten direkt
bei den entsprechenden Stellen ab.
Ausführliche Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr beziehungsweise zum
Freiwilligen Ökologischen Jahr, wo und wie man sich bewerben muss, Erfahrungsberichte
von Freiwilligen und vieles mehr sind in der Broschüre "Für mich und für
andere" zu finden, die auch im Internet abrufbar ist.
Weitere Informationen:
Wegweiser
von A bis Z (PDF)
Übersicht
zu Anlaufstellen FSJ/FÖJ
Gesetz
zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
Bundesprogramm
Freiwilligendienste machen kompetent
Tandempartnerschaften
und Austausch: deutsch-französischer Freiwilligendienst
Ausgewählte Publikationen
zum Thema:
Für
mich und für andere - Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches
Jahr
Evaluierungsbericht "Systematische
Evaluation der Erfahrungen mit den neuen Gesetzen zur Förderung
von einem freiwilligen sozialen Jahr bzw. einem freiwilligen ökologischen
Jahr (FSJ-/FÖJ-Gesetze)" (PDF)
Stellungnahme
der Bundesregierung zum Evaluierungsbericht (PDF)
Stellungnahme
der Bundesregierung zum Beschluss des Deutschen Bundestages "Zukunft
der Freiwilligendienste - Ausbau der Jugendfreiwilligendienste
und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher
Generationenvertrag für Deutschland"
weitere Externe Links zum
Thema:
Bundesarbeitskreis
Freiwilliges Soziales Jahr
Bundesarbeitskreis
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Bundessprecher
Freiwilliges Ökologisches Jahr
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